Dr. med. Michael Kerneck
Zertifizierter Gutachter für Arbeits- und Wegeunfälle
Ich hatte einen Autounfall! – was muss ich machen?
Beschleunigungsverletzung („Schleudertrauma“)
Schädel-Hirn-Trauma I. Grades (mildes Schädel-Hirn-Trauma)
CRPS I (= Morbus Sudeck)
Die Situation der Unfallverletzten ist von der Erstversorgung bis zur Nachbehandlung aus vieljähriger Erfahrung bekannt. Zu Unfallfolgen, speziell im Bereich der Halswirbelsäule / Kopfgelenke, sowie zu Folgen von Schädel-Hirn-Traumen liegt eine 40jährige Erfahrung vor, davon 28 Jahre als Durchgangsarzt der Berufsgenossenschaften in Hamburg–Eidelstedt.
Bitte kontaktieren Sie uns via Fax oder E-Mail
Es gibt keine Beteiligung an einem Gutachteninstitut, auch im Ruhestand besteht finanzielle Unabhängigkeit. Ein Gutachten stützt sich auf die zur Verfügung stehenden Unterlagen und auf die Befragung und Untersuchung der Unfallverletzten. Ein Gutachten hat in der Regel folgenden Aufbau:
Gibt es Vorerkrankungen, die für die dem Unfall folgenden Beschwerden relevant sein könnten?
Ist der Unfall von der Art und Schwere her geeignet, die in Rede stehenden Beschwerden zu begründen? Hierzu wird in der Regel eine biomechanische Begutachtung erforderlich.
Analyse der Befunde
Verschlüsselung nach ICD 10 (=international gültige Diagnoseverschlüsselung)
zu den gestellten (Verdachts-) Diagnosen: Dabei steht eine verständliche Darstellung im Vordergrund.
evtl. mit Beantwortung der Fragen des Gerichts
oder der Bescheide der jeweiligen Versicherung
Für den Fall einer notwendigen fachärztlichen Zusatzbegutachtung kann evtl. an erfahrene Kolleginnen/Kollegen verwiesen werden, z. B. neurologisch, neurochirurgisch, HNO-ärztlich, augenärztlich, radiologisch, usw.
Für den Fall, dass eine biomechanische Begutachtung erforderlich wird, kann an erfahrene Gutachter verweisen werden.
Die Kosten für ein Gutachten folgen den Regeln des Justiz-Versorgungs- und Entschädigungsgesetzes(JVEG) ohne Steigerungssatz. Es gibt keine zusätzliche Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte(GOÄ).